Sächsische
Gemeindeordnung
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

In Sachsen eine Institution:

Sächsische Gemeindeordnung

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Mehr über ...

Was bietet die Datenbank?

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Kommentare"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (149)

… nach Inhalt

  • Kommentare (149)

… nach Jahr

  • 2026 (3)
  • 2025 (18)
  • 2024 (33)
  • 2023 (20)
  • 2022 (13)
  • 2021 (9)
  • 2020 (10)
  • 2019 (7)
  • 2018 (9)
  • 2017 (5)
  • 2016 (2)
  • 2015 (7)
  • 2014 (4)
  • 2013 (1)
  • 2010 (1)
  • 2009 (1)
  • 2008 (2)
  • 2005 (1)
  • 2004 (2)
  • 2000 (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

Sächsische Gemeindeordnung

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

149 Treffer, Seite 12 von 15, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 92 Treuhandvermögen


    Lieferung: 02/24
    …Treuhandvermögen G § 92 § 92 Treuhandvermögen (1) Für rechtlich selbstständige örtliche Stiftungen sowie für Vermögen, die die Gemeinde nach… …. Treuhandvermögen 1 1. Begriff und Wesen des Treuhandvermögens 1 2. Sonstiges Treuhandvermögen 3 3. Abgrenzung 4 4. Entstehung der rechtsfähigen Stiftung 5 5… …. Voraussetzungen für die Annahme 8 6. Finanzwirtschaftliche Eigenständigkeit 9 II. Sonderregelung für geringfügiges Treuhandvermögen 12 Rdn. 1. Geringfügiges… …Treuhandvermögen 12 2. Einbeziehung in den Haushaltsplan 14 III. Verwaltung von Treuhandvermögen 16 1. Verwaltung der Stiftungen 16 2. Beachtung des Stifterwillens… …17 3. Verwaltung von Mündelvermögen 21 4. Anhang zum Jahresabschluss 22 I. Treuhandvermögen 1. Begriff und Wesen des Treuhandvermögens Im Gegensatz zum… …Sondervermögen, das rechtlich unselbstständiges 1 Vermögen im Eigentum der Gemeinde darstellt, handelt es sich beim Treuhandvermögen im gemeindewirtschaftlichen… …Gemeinde verwaltet das Treuhandvermögen in Erfüllung ihrer Aufgaben als geschlossene wirtschaftliche Einheit1 ). 1 ) Kunze/Bronner/Katz „Gemeindeordnung… …Baden-Württemberg“, Loseblattausgabe, Rdn. 1 zu § 97 GemO BW. GOFS, Lfg. 2/24 · V/24 (Schmid/Rehak) 1 G § 92 Kommentar der Gemeindeordnung 2 Die Treuhandvermögen… …, das eine Gemeinde als Amtsvormund für ein Mündel verwaltet, das Landesjugendwohlfahrtsgesetz und das BGB. 2. Sonstiges Treuhandvermögen 3 Abs. 1 und 3… …gemeindlichen Aufgabenerfüllung aufweist. Nach § 1 SächsStiftG sind kommunale Stiftungen solche des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts, deren Zweck im Rahmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 61 Einstellung, Aus- und Fortbildung


    Lieferung: 04/19
    …Einstellung, Aus- und Fortbildung G§61 Dritter Abschnitt Bedienstete und Beauftragte der Gemeinde §61 Einstellung, Aus- und Fortbildung (1) 1Die… …ihrer Bediensteten. Übersicht Rdn. I. Einstellung von fachlich geeigneten Bediensteten (Abs. 1) 1 1. Personal- und Organisationshoheit 1 2. Entscheidung… …Verwaltungsdienst (Abs. 2) 16 1. Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst 16 2. Ausnahmen 20 III. Förderung der Aus- und Fortbildung (Abs. 3) 21 I… …. Einstellung von fachlich geeigneten Bediensteten (Abs. 1) 1. Personal- und Organisationshoheit Die Gemeinde hat zur Erledigung ihrer Aufgaben… …Grunde verpflichtet. Aus dieser allgemeinen Verpflich- 1 GOFS, Lfg. 4/19 · VIII/19 (Rehak) 1 G§61 Kommentar der Gemeindeordnung tung lässt aber kein… …subjektiver Anspruch auf Einstellung oder Verlängerung eines Beschäftigungsverhältnisses herleiten. 1 ) 2 Die Personalhoheit der Gemeinde und damit ihre… …Haushaltsführung begrenzt; ihre Ermessensfreiheit kann allerdings durch gesetzliche Beschäftigungs- 1 ) SächsOVG; Urt. v. 18. 12. 2014, SächsVBl. 2015, 88. Auch die… …Stellenausschreibung s. SächsOVG, Beschl. vom 11. 4. 2001, SächsVBl. 2001, 196; einschränkend SächsOVG, Beschl. vom 28. 1. 2015 – 2 B 180/14 – juris; s. auch SächsOVG… …, Beschl. vom 1. 12. 2015 – 2 B 257/15 – juris. 9 ) BVerwG, Urt. vom 19. 2. 2009, BVerwGE 133, 143. 10 ) BVerwG, Urt. vom 31. 3. 2011, NVwZ 2011, 1528. 11 )… …28. 11. 1991, NVwZ 1992, 572; s. auch OVG Koblenz, Urt. vom 18. 1. 2011, ZBR 2012, 59. 18 ) BVerfG, Beschl. vom 26. 10. 1994, NVwZ 1995, 677; s. auch…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 78 Vorläufige Haushaltsführung


    Lieferung: 05/20
    …Vorläufige Haushaltsführung G§78 §78 Vorläufige Haushaltsführung (1) Ist die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen, darf… …die Gemeinde 1. nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger… …neue Jahr erlassen ist. Übersicht Rdn. I. Haushaltswirtschaftliche Einschränkungen 1 1. Allgemeines 1 2. Dauer der Interimszeit 3 3. Verspäteter Erlass… …1. Sachliche Voraussetzungen 24 2. Ausschöpfung von Vorjahreskrediten 25 3. Betragsmäßige Begrenzung 26 4. Genehmigungspflicht 27 III. Weitergeltung… …des Stellenplans 28 IV. Ausnahmen in Notsituationen 30 GOFS, Lfg. 5/20 · X/20 (Schmid) 1 G§78 Kommentar der Gemeindeordnung I. Haushaltswirtschaftliche… …Einschränkungen 1. Allgemeines 1 Der im kommunalen Haushaltsrecht verbindliche Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit bewirkt, dass sich die gemeindliche… …ihm ausgesprochenen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen. 1 ) Infolge der Ausprägung der Haushaltssatzung als Jahressatzung kann auch der Haushaltsplan… …nach Abschluss der öffentlichen Bekanntmachung der Fall. 4 ) 2 Nach §76 Abs. 3 S. 1 tritt die Haushaltssatzung zwar stets mit Beginn des Haushaltsjahres… …in Kraft. Dies gilt auch dann, wenn sie erst später erlassen wurde. 5 ) In diesem Fall entsteht jedoch zwischen dem Beginn des Haushaltsjahres am 1. 1… …Einzahlun- 1 ) Zu den Ausnahmen siehe unten Rdn. 7–13. 2 ) Zu den Gründen siehe unten Rdn. 5f. 3 ) Dies folgt auch dem Grundsatz der Jährlichkeit gem. §74 Abs…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 85a Rückstellungen


    Lieferung: 01/23
    …Rückstellungen G§85a §85a Rückstellungen (1) Für ungewisse Verbindlichkeiten und hinsichtlich ihrer Höhe oder den Zeitpunkt ihres Eintritts… …entfallen ist. I. Bildung und Wesen von Rückstellungen 1 1. Rechtsgrundlage 1 2. Begriff und Wesen 4 2.1 Begriff 4 2.2 Abgrenzungsmerkmale 6 2.3 Wesen 8 2.4… …Rückstellungen 60 GOFS, Lfg. 1/23 · IV/23 (Schmid) 1 G§85a Kommentar der Gemeindeordnung I. Bildung und Wesen von Rückstellungen 1. Rechtsgrundlage 1 Das Gesetz… …über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vom 7. 11. 2007 1 ) hatte in dem neu eingefügten §85a die Kommunen erstmals zur Bildung von… …und der Fälligkeit oder Höhe nach ungewiss sind.“ 1 ) SächsGVBl. S. 478. 2 ) Geregelt in §131 Abs. 2. 3 ) Vom 10. 12. 2013 (SächsGVBl. S. 910), zuletzt… …interne Verpflichtung) dar. Zu den Aufwandsrückstellungen zählen insbes. die in §41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6, 8 und 9 SächsKomHVO genannten Rückstellungen. 2.2… …, wird der Vorgang ergebnisneutral abgewickelt. 3. Bildung von Rückstellungen 3.1 Verpflichtung 11 Während §85a Abs. 1 allgemein die Bildung von… …Rückstellungen vorschreibt, konkretisiert §41 Abs. 1 SächsKomHVO die einzelnen Tatbestände, bei deren Vorliegen die Gemeinde Rückstellungen bilden muss. Die… …waren Rückstellungen aus vertraglichen Verpflichtungen für diejenigen Vorgänge nach §41 Abs. 1 Nr. 9 SächsKomHVO-Doppik zu bilden, bei denen im letzten… …Rechnungswesen zum 1. Januar 2013 (also nach der zwingenden gesetzlichen Vorgabe des §131 12 ) umstellten, hatten keine Rückstellungen angesammelt und unterliegen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 64 Beauftragte


    Lieferung: 04/24
    …Beauftragte G § 64 § 64 Beauftragte (1) Die Gemeinden können für bestimmte Aufgabenbereiche besondere Beauftragte bestellen. (2) 1Zur Verwirklichung… …. Bestellung des Beauftragten (Abs. 1) 1 II. Gleichstellungsbeauftragte (Abs. 2) 5 Rdn. III. Beauftragte für Migration und Integration 8 IV. Stellung des… …Beauftragten (Abs. 3) 9 I. Bestellung des Beauftragten (Abs. 1) Die Gemeinden können für bestimmte Aufgabenbereiche besondere 1 Beauftragte bestellen. Die… …(Rehak) 1 G § 64 Kommentar der Gemeindeordnung meinde in eigener Zuständigkeit übertragenen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (s. § 2). 2 Zu unterscheiden… …besitzen muss. Eine Einschränkung ist in § 64 Abs. 1 insoweit nicht enthalten, so dass als Beauftragte sowohl Bedienstete der Gemeindeverwaltung… …Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten allein (§ 28 Abs. 3 Satz 2). 1 ) II. Gleichstellungsbeauftragte (Abs. 2) Mit… …Art. 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) wurde 5 § 64 Abs. 2 Sätze 1 und 2 geändert und dazu auf die hohe Bedeutung der Kommunalen… …besondere Umstände dies rechtfertigen und eine ausreichende Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. 1 ) Siehe auch Rdn. 17 ff. zu § 28. 2 ) Menke/Arens, Rdn. 7… …Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist nicht auf Gemeinden mit mehr als 17 000 Einwohnern beschränkt. Gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen… …vom 19. 10. 2023 (SächsGVBl. S. 850). Das Sächsische Frauenfördergesetzes (SächsFFG) vom 31. 3. 1994 (Sächs- GVBl. S. 684) ist zum 1. 1. 2024 außer…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 77 Nachtragssatzung


    Lieferung: 01/23
    …Nachtragssatzung G§77 §77 Nachtragssatzung (1) 1Die Haushaltssatzung kann nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung geändert… …Nachtragssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim Gesamtergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag… …Verwaltungstätigkeit gemäß §74 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und dem Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der… …oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. (3) Absatz 2 Nummer 3 bis 5 finden keine Anwendung auf 1… …Aufwendungen und Auszahlungen eines anderen Budgets, sofern der Gemeinderat dieser Verwendung zustimmt, GOFS, Lfg. 3/22 · VII/22 (Schmid) 1 G§77 Kommentar der… …Nachtragssatzung1 1. Begriff und Bedeutung 1 1.1 Begriff 1 1.2 Beweggründe 2 1.3 Ursachen 3 2. Rechtswirkung 5 3. Inhalt 6 4. Verfahren 10 5. Ermessen 11 6. Grundsatz… …Erlass 24 1. Pflichtfälle 24 2. Änderungen der Haushaltssatzung 27 2.1 Erheblicher Fehlbetrag 27 2.1.1 Ursachen 27 2.1.2 Erheblicher Fehlbetrag 29 2.2… …Nachtragssatzung 64 1. Allgemeines 64 2. Prüfungsschema 65 3. Geringfügige Investitionen 67 4. Neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 68 5… …. Ausnahmen in Notsituationen 80 2 Nachtragssatzung G§77 I. Wesen der Nachtragssatzung 1. Begriff und Bedeutung der Nachtragssatzung 1.1 Begriff Die SächsGemO… …definiert den Begriff der Nachtragssatzung ebenso we- 1 nig wie denjenigen der Haushaltssatzung. Eine Nachtragssatzung setzt stets voraus, dass eine originäre…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 131 Übergangsbestimmungen zum neuen Haushalts- und Rechnungswesen


    Lieferung: 02/17
    …Übergangsbestimmungen G § 131 §131 Übergangsbestimmungen zum neuen Haushalts- und Rechnungswesen (1) 1Für die Gemeindewirtschaft sind bis zum Ablauf… …Haushaltswirtschaft anzuwenden. 2Maßgebendes Haushaltsjahr nach Absatz 1 ist in diesem Fall das von der Gemeinde bestimmte Haushaltsjahr. (3) 1Die Gemeinde hat zum… …aufgestellt wurde. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften mit Ausnahme von §88 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 entsprechend… …anzuwenden. (6) 1In Abweichung von §72 Absatz 3 und 4 Satz 1 und 2 ist bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2017 ein Haushaltsplan auch dann gesetzmäßig, wenn… …die Summe der Salden nach §74 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd zuzüglich vorhandener liquider Mittel aus Vorjahren… …ausgeglichen ist. 2Ist die Gesetzmäßigkeit des Haushalts auch nach diesem Maßstab nicht gegeben, ist ein Haushalts- GOFS, Lfg. 2/17 · V/17 (Trommer) 1 G§131… …. Abs. 7 bis 9 aufgehoben Übersicht Rdn. I. Inkrafttreten des neuen Haushalts- und Rechnungswesens 1 1. Die Experimentierklausel nach altem Recht 1 2… …. Inkrafttreten des neuen Haushalts- und Rechnungswesens 1. Die Experimentierklausel nach altem Recht 1 Experimentierklauseln stellen eine besondere… …. 11. 2007 §131 a.F., die den Gemeinden das Recht einräumte, selbst Ideen für die Weiterentwicklung der Regelungen zu erproben. 1 ) Konkret durften die… …Doppik – erproben. Die Gemeinden mussten dafür einen Antrag stellen. Das SMI konnte im Beneh- 1 ) G. Schwarting „Der kommunale Haushalt“, 4., völlig neu…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 91 Sondervermögen


    Lieferung: 01/24
    …Sondervermögen G§91 §91 Sondervermögen (1) Sondervermögen der Gemeinde sind 1. das Vermögen der Eigenbetriebe und der öffentlichen Einrichtungen, für… …1Sondervermögen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 unterliegen den Vorschriften über die Haushaltswirtschaft. 2Sie sind im Haushalt der Kommune gesondert nachzuweisen… …. Übersicht Rdn. Rdn. I. Begriff und Wesen des Sondervermögens 1 1. Begriff 1 2. Arten 3 II. Haushaltsrechtliche Behandlung 11 1. Rechtlich unselbstständige… …Stiftungen 11 1.1 Anwendungen von Rechtsvorschriften 13 1.2 Nachweis im Haushaltsplan 14 I. Begriff und Wesen des Sondervermögens 1. Begriff 1.3 Teil der… …bestimmter Zwecke dient 1 ). Das Sondervermögen besteht aus Geldbeständen, Forderungen oder Sachwerten, die nicht nach freiem Ermessen der Gemeinde nutzbar… …Verwaltung, bei der Veräußerung und bei der Ver- 1 1 ) Klaus Ade in „Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg“, 8. Aufl. Stuttgart 2011, Rdn. 609. 2 )… …Siehe Faiß u.a., „Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg“, 7. Aufl. Stuttgart 2002, Rdn. 572. GOFS, Lfg. 3/16 · VI/16 (Schmid) 1 G§91 Kommentar… …zu Sonder- und Treuhandvermögen Sondervermögen Merkmale Treuhandvermögen Steht im Eigentum der Gemeinde Erträge zweckgebunden 1. Eigentum Kein… …. Arten 3 §91 Abs. 1 zählt die einzelnen Arten des Sondervermögens abschließend auf. Die Gemeinde darf also nicht nach eigenem Ermessen freies… …haushaltsrechtliche Eigenständigkeit einräumen. § 95a Abs. 1 bestimmt, dass die Gemeinde ihre Unternehmen als Eigenbetriebe führen kann, wenn Art und Umfang eine…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 6 Wappen, Flaggen und Dienstsiegel


    Lieferung: 02/19
    …Wappen, Flaggen und Dienstsiegel G § 6 §6 Wappen, Flaggen und Dienstsiegel (1) 1Die Gemeinden können ihre bisherigen Wappen und Flaggen führen. 2Die… …Umschrift in ihrem Dienstsiegel. SächsKomVerfRDVO*) vom 12. November 2018 (SächsGVBl. S. 682) §4 Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen (1) Für den Antrag… …einer Gemeinde auf Wappengenehmigung nach §6 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung gilt folgendes Verfahren: 1. Einreichen des Wappenentwurfs… …(SächsGVBl. S. 682); vollständig abgedr. in Band 1 unter B 60. GOFS, Lfg. 2/19 · IV/19 (Rehak) 1 G§6 Kommentar der Gemeindeordnung die Blasonierung, die… …Gemeindewappen einer der bisherigen Gemeinden weiterführen, kann abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 auf die Einreichung eines Wappenentwurfs verzichtet werden… …Einvernehmen der obersten Rechtsaufsichtsbehörde nach §6 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung gilt als erteilt, wenn das Sächsische Staatsarchiv die… …weitergeführt werden soll. (4) Beantragt ein Verwaltungsverband nach §6 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit §5 Absatz 3 Satz 1 des… …Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit oder ein Landkreis nach §5 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Landkreisordnung eine Wappengenehmigung, gelten… …die Absätze 1 und 2 entsprechend. (5) Für die Genehmigung kommunaler Flaggen gilt das Verfahren nach den Absätzen 1 bis 4 entsprechend. Für die… …(SächsABl. S. 1072), geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. Januar 2005 (SächsABl. S. 126) 1 Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 9 Vereinbarung über Änderungen des Gemeindegebiets


    Lieferung: 04/24
    …Vereinbarung über Gebietsänderungen G§9 §9 Vereinbarung über Änderungen des Gemeindegebiets (1) Die Vereinbarung nach §8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 muss von… …abweichend von §66 Abs. 1 vereinbart werden, dass erstmals nach Einrichtung der Ortschaft die bisherigen Gemeinderäte der bisherigen oder eingegliederten… …Gemeinde die Ortschaftsräte sind. 2Ab weichend von §68 Abs. 1 Satz 1 kann vereinbart werden, dass dem bisherigen Bürgermeister bis zum Ablauf seiner Amtszeit… …Absatz 1 Satz 3 kann vereinbart werden, dass der Ortsvorsteher, wenn er als Bürgermeister bisher hauptamtlicher Beamter auf Zeit war, hauptamtlicher… …, Lfg. 2/18 · IV/18 (Rehak) 1 G§9 Kommentar der Gemeindeordnung (6) 1 In der Vereinbarung kann bestimmt werden, dass Bürgermeister oder Beigeordnete der… …bisherigen Gemeinde zu Beigeordneten der neugebildeten oder der aufnehmenden Gemeinde bestellt werden. 2 §55 Abs. 1 Satz 3 und §56 Abs. 2 und 3 sind nicht… …anzuwenden. Rdn. I. Verfahren bei Gebietsänderungen durch Vereinbarung 1 1. Allgemeines 1 2. Verfahrensschritte bezüglich der Vereinbarung (§9 Abs. 1) 4 II… …. Inhalt der Vereinbarung: Umfang der Gebietsänderung, Tag der Rechtswirksamkeit, Auseinandersetzung, Ortsrecht (§9 Abs. 2) 8 1. Allgemeines 8 2… …: Regelung der neuen Verwaltung und weitere Rechtsfolgen, befristete Vertretung bei Streitigkeiten über die Vereinbarung (§9 Abs. 3) 44 1. Rechtsstellung der… …Rechtsfolgen (§9 Abs. 4) 73 1. Bestimmung des Namens der neuen Gemeinde 78 2. Bestimmung der vorläufigen Organe der neuen Gemeinde 76 2.1 Vorläufiger Gemeinderat…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 10 11 12 13 14 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück