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Dokument § 6 Wappen, Flaggen und Dienstsiegel
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§ 6 Wappen, Flaggen und Dienstsiegel

Die kommunale Selbständigkeit hat sich in der Geschichte sehr früh in äußeren Formen und Symbolen manifestiert. So war das Stadtsiegel seit dem 12. Jahrhundert eine Ausdrucksform des Korporationscharakters der Gemeinde. In der heutigen Zeit müssen sich die Gemeinden – ebenso wie der Staat und andere Verwaltungsträger – mehr denn je nach außen darstellen. Sie müssen kommunale Imagepflege, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing betreiben (z.B. Gedenktage, Gemeindefeste, Gemeindehymne, örtliche Preise und Auszeichnungen). Mit der Präsentation der Gemeinde wird ein doppeltes Anliegen verfolgt. Nach innen sollen das für die kommunale Aufgabenerfüllung unerlässliche Interesse und die notwendige Loyalität der Einwohner erzeugt und gefestigt werden. Nach außen sollen die Vorzüge der einzelnen Gemeinde im Standortwettbewerb aufgezeigt werden, der im europäischen Binnenmarkt eine immer größere Bedeutung gewinnen wird.

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