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Sächsische Gemeindeordnung

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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 45 Ältestenrat


    Lieferung: 03/20
    …institutionalisierter Beratung des Bürgermeisters zurückgreifen kann. 11 ) Trotz der Parallelen in bezug auf die Stellung als Teil des Organs Gemeinderat, die… …Kompensation für die starke Stellung des Bürgermeisters zu schaffen. Das ist deshalb durchaus systemgerecht, weil in Fragen der Tagesordnung und des… …Regelfall des § 45 Abs. 1 Satz 2 aus der Stellung des Bürgermeisters als Vorsitzender des Ältestenrats. Dieser bekleidet dann gewissermaßen eine… …Zusammensetzung, insbesondere der Größe, sowie des Verfahrensgangs einschließt. 4 ) Die Kompetenzen des Ältestenrats sind mit der Beratung des Bürgermeisters in… …aus Mitgliedern des Gemeinderats – gegebenenfalls unter Einschluß des Bürgermeisters (§45 Abs. 1 Satz 2) – bestehen. Er wird vom Gemeinderat nach §45… …Organisationsform für die Beratung des Bürgermeisters in Fragen der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und des Geschäftsgangs des Gemeinderats kann von 7 ) Rdn. 35… …Beratung des Bürgermeisters in den von § 45 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Kompetenzbereichen. Ähnlich wie bei einem beratenden Ausschuß des Gemeinderats 23 )… …die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und den Geschäftsgang des Gemeinderats juristisch ungeschmälert, doch wird seine starke Stellung durch die nach… …gerichtet, den umfangreichen Befugnissen des Bürgermeisters, der vor der Sitzung die Verhandlungsgegenstände und damit die Tagesordnung festlegt und die… …„geschäftsordnungsmäßig“ zu erledigen, also (mit Stimmenmehrheit) die Nichtbefassung zu beschließen. 26 ) Die Beratung des Bürgermeisters durch den Ältestenrat hängt…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 5 Name und Bezeichnung


    Lieferung: 06/20
    …Name und Bezeichnung G §5 §5 Name und Bezeichnung (1) 1Die Gemeinden führen ihre bisherigen Namen. 2Die Bestimmung, Feststellung und Änderung des… …führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zusteht. 2Das Staatsministerium des Innern kann diese Bezeichnung auf… …weiterführen. 2Das Staatsministerium des Innern kann auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne bewohnte Gemeindeteile sonstige Bezeichnungen… …sorbische Siedlungsgebiet wird auf §10 Absatz 1 des Sächsischen Sorbengesetzes vom 31. März 1999 (SächsGVBl. S. 161), das zuletzt durch Artikel 59a des… …Name und Bezeichnung (1) Der Antrag der Gemeinde auf Bestimmung, Feststellung oder Änderung des Gemeindenamens nach §5 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen… …Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung als erteilt. (3) Nach Herstellung des Einvernehmens mit der obersten Rechtsaufsichtsbehörde und nach Erteilung der… …Änderung des Namens eines Landkreises nach §4 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Landkreisordnung gilt Absatz 1 entsprechend. Nach Erteilung der Genehmigung… …teilt die oberste Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung des Kreisnamens den zuständigen Justiz- und Finanzbehörden, dem Sächsischen Staatsarchiv, der… …Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und §4 Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Landkreisordnung werden vom Staatsministerium des Innern im Sächsischen… …getrennt sind und für ihre Benennung wegen der Einwohnerzahl, der Art der Bebauung oder des Gebietsumfangs ein öffentliches Bedürfnis besteht. (2) Die…
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