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    § 5 Name und Bezeichnung


    Lieferung: 06/20
    …Name und Bezeichnung G §5 §5 Name und Bezeichnung (1) 1Die Gemeinden führen ihre bisherigen Namen. 2Die Bestimmung, Feststellung und Änderung des… …führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zusteht. 2Das Staatsministerium des Innern kann diese Bezeichnung auf… …weiterführen. 2Das Staatsministerium des Innern kann auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne bewohnte Gemeindeteile sonstige Bezeichnungen… …sorbische Siedlungsgebiet wird auf §10 Absatz 1 des Sächsischen Sorbengesetzes vom 31. März 1999 (SächsGVBl. S. 161), das zuletzt durch Artikel 59a des… …Name und Bezeichnung (1) Der Antrag der Gemeinde auf Bestimmung, Feststellung oder Änderung des Gemeindenamens nach §5 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen… …Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung als erteilt. (3) Nach Herstellung des Einvernehmens mit der obersten Rechtsaufsichtsbehörde und nach Erteilung der… …Änderung des Namens eines Landkreises nach §4 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Landkreisordnung gilt Absatz 1 entsprechend. Nach Erteilung der Genehmigung… …teilt die oberste Rechtsaufsichtsbehörde die Änderung des Kreisnamens den zuständigen Justiz- und Finanzbehörden, dem Sächsischen Staatsarchiv, der… …Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und §4 Absatz 1 Satz 3 der Sächsischen Landkreisordnung werden vom Staatsministerium des Innern im Sächsischen… …getrennt sind und für ihre Benennung wegen der Einwohnerzahl, der Art der Bebauung oder des Gebietsumfangs ein öffentliches Bedürfnis besteht. (2) Die…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 10 Rechtsstellung der Einwohner


    Lieferung: 03/25
    …Abs. 2), die Rechtsstellung des Bürgermeisters (§ 51 Abs. 2) und die Zahl der Beigeordneten (§ 55 Abs. 1), als auch für die Stellung der Gemeinde im… …gelten entsprechend für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. I. Begriff des Einwohners 1 1. Grundsatz der Einwohnergemeinde 1… …2. Begriff des Wohnens 4 2.1 Öffentlich-rechtlicher Wohnungsbegriff 4 2.2 Begriff des Wohnens im einzelnen 5 2.2.1 Merkmale der Wohnung 6 2.2.2… …Rdn. Rdn. 5. Keine weiteren Anforderungen für die Eigenschaft als Einwohner; juristische Personen 14 II. Rechtsstellung des Einwohners 15 1. Allgemeines… …des Einwohners auf öffentliche Einrichtungen? 20 GOFS, Lfg. 3/25 · VII/25 (Rehak) 1 G § 10 Kommentar der Gemeindeordnung Rdn. 5. Begriff der… …7. Benutzungsrecht 35 7.1 Zulassung zur Benutzung und Benutzungsverhältnis 35 7.2 Grenzen des Benutzungsrechts 39 7.3 Gewährung des Benutzungsrechts… …nach gleichen Grundsätzen 46 7.4 Einschränkungen wegen Corona-Schutzmaßnahmen 47c 7.5 Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses 48 8… …Haftungsbeschränkung 57 11.1 Haftung des Trägers der öffentlichen Einrichtung 57 11.2 Beschränkung der Haftung des Einrichtungsträgers 62 11.3 Haftung des Benutzers 65… …Einrichtungen 87 2.1 Allgemeines 87 2.2 Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtungen 88 2.3 Grenzen des Zulassungsanspruchs 90 2.3.1 Widmungsbezogene… …Änderung des Wid- a) Allgemeines 100 mµngszwecks 92 c) Widmungszweck und b) Ursache der Gefahren in Neutralitätspflicht 93 der Sphäre des Veran- 2.3.2…
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