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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Freistellung von kommunalwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten – Kommunalfreistellungsverordnung – KomFreiVO


    Lieferung: 05/15
    …. 3), vom 31. August 2009 (SächsGVBl. S. 506) und vom 19. April 2015 (SächsGVBl. S. 375) Es wird verordnet aufgrund von 1. § 127 Abs. 1 Nr. 3 der… …(SächsGVBl. S. 281), 2. § 68 Abs. 1 Nr. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert… …durch Gesetz vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 415, 3. § 5 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale… …Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 281): § 1 Anwendungsbereich Die… …von Leasingverträgen (1) Der Abschluß eines Leasingsvertrages bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO… …über bewegliche Sachen bedarf keiner Genehmigung nach § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO, wenn der Neuwert des Leasingobjektes folgende Beträge ohne… …Mehrwertsteuer nicht übersteigt: 1. bei Gemeinden bis 5.000 Einwohnern 33.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Einwohnern 46.000 Euro, von 10.001 bis 20.000 Einwohnern… …. bei Landkreisen 325.000 Euro. GOFS, Lfg. 5/15 · X/15 1…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte – SächsGrKrZuVO


    Lieferung: 02/19
    …(SächsGVBl. S. 202) Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte (SächsGrKrZuG) vom 26. Mai 1994 (SächsGVBl… …. S. 950) wird verordnet: § 1 Aufgaben der Großen Kreisstädte Den Großen Kreisstädten werden folgende Aufgaben der Landkreise und der Kreisfreien Städte… …übertragen: 1. die Ausführung der §§33a und 33i der Gewerbeordnung sowie des § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung, soweit sich diese Vorschrift auf Gewerbebetriebe… …der jeweils geltenden Fassung, 2. die Aufgaben zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach §1 Nr. 2 Halbsatz 1 und §3 des Gesetzes zur Bestimmung… …Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz – SächsStVZustG) vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 136). 1 ) § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer… …. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 951), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 105, 106), außer Kraft. 1 ) §1 Nr. 2 geändert… …durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. März 2012 (Sächs- GVBl. S. 157, 158). GOFS, Lfg. 2/19 · IV/19 1…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte – KomDAEVO


    Lieferung: 02/19
    …Finanzen verordnet aufgrund von 1. §6 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1997… …(SächsGVBl. S. 81), 2. §167 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994… …(SächsGVBl. S. 1153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 1997 (SächsGVBl. S. 353): §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die… …Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung, soweit sie Beamte sind. 1 ) §2 Grundsätze (1) Die Dienstaufwandsentschädigung ist eine Entschädigung für dienstlich… …veranlaßte Aufwendungen im Sinne des §78 Abs. 1 SächsBesG und des §155 Abs. 1 SächsBG. (2) Neben der Dienstaufwandsentschädigung nach dieser Verordnung darf… …und kein Sitzungsgeld für die Teilnahme an deren Sitzungen gewähren. §155 Abs. 3 SächsBG bleibt unberührt. 1 ) Geändert durch Art. 26 Gesetz vom… …14.7.2005 (SächsGVBl. S. 167, 179). GOFS, Lfg. 2/19 · IV/19 1 B43 KomDAEVO (3) Es darf keine Entschädigung für die Mitwirkung in Organen oder Gremien von… …Dienstaufwandsentschädigung gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt. (5) Der Anspruch auf die Dienstaufwandsentschädigung entfällt 1. wenn der Beamte ununterbrochen… …Absatz 5 nicht mehr zusteht. Erhält in den Fällen des Satzes 1 ein Beamter bereits eine Dienstaufwandsentschädigung, darf der Gesamtbetrag der… …bleiben unberührt. 2 ) §3 Höhe der Dienstaufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die in §1 Satz 1 aufgeführten Amtsträger…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes – Gemeindefinanzreformgesetzdurchführungsverordnung – GFRGDVO


    Lieferung: 03/22
    …(BGBl. I S. 2613) geändert worden sind, in Verbindung mit §1 der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz vom 1. März 2018… …(SächsGVBl. S. 41) und des §16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), der durch… …Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130; S. 556) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium der… …Finanzen: §1 Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (1) Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der… …Einkommensteuer wird auf die Gemeinden nach den in der Anlage 1 enthaltenen Schlüsselzahlen aufgeteilt. (2) In Fällen kommunaler Neugliederung gilt bis zur… …Neufestsetzung der Schlüsselzahlen folgende Regelung: 1. Wird eine Gemeinde durch Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden neu gebildet, ist für sie die Summe… …31. Dezember des vorvergangenen Jahres festgestellt wird. GOFS, Lfg. 3/22 · VII/22 1 B 12 Gemeindefinanzreformdurchführungsverordnung §2… …Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1) Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird auf die… …Gemeinden nach den in der Anlage 2 enthaltenen Schlüsselzahlen aufgeteilt. (2) §1 Absatz 2 gilt entsprechend. §3 Berichtigung bei fehlerhaftem… …Verteilungsschlüssel Ein Ausgleich nach §4 Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes unterbleibt, wenn er zu einer Änderung des jährlichen Zahlbetrages von nicht mehr…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO


    Lieferung: 06/20
    …für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO vom 15. Februar 1996 1 ) Aufgrund… …von § 167 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1153)… …wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen verordnet: § 1 Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche Bürgermeister und… …Aufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für ehrenamtliche Bürgermeister monatlich in Gemeinden mit 1. bis 500 Einwohnern 630 EUR, 2. bis 1000… …der Größengruppe entspricht, der die Summe der Einwohnerzahlen der verwalteten Gemeinden zugrunde liegt. 1 ) Zuletzt geändert durch Verordnung des… …1 B42 Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO (2) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher beträgt mindestens 10 Prozent bis 30… …Prozent der Aufwandsentschädigung, die nach Absatz 1 ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. Im Falle… …des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 beträgt die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher bis 50 Prozent der Aufwandsentschädigung, die nach Absatz… …1 Satz 1 Nr. 6 ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält, sofern die Ortschaft über 5 000 Einwohner hat. Die Aufwandsentschädigung ist von der Gemeinde… …durch Satzung zu bestimmen. (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 darf die Körperschaft, die sie gewährt, keine Entschädigung für…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen – Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO


    Lieferung: 02/16
    …(Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) Auf Grund – des § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), – des § 68 Absatz 1 Nummer 2 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März… …2014 (SächsGVBI. S. 180), – des § 5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März… …2014 (SächsGVBI. S. 196) in Verbindung mit § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung und – des § 47 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 3 Satz 1… …des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung verordnet das… …Staatsministerium des Innern: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und… …Zweckverbände, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind: 1… …einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen: GOFS, Lfg. 2/16 · IV/16 (Rehak) 1 B62 Kommunalbekanntmachungsverordnung 1. durch Abdruck im… …Verwaltungsverbände Öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltungsverbände sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen: 1. durch Abdruck im Amtsblatt des… …durchzuführen: 1. durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises, 2. durch Abdruck in dem als Beilage zum Sächsischen Amtsblatt erscheinenden Amtlichen Anzeiger, 3…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Festlegung besonderer Stellenobergrenzen – Sächsische Stellenobergrenzenverordnung – SächsStogVO


    Lieferung: 02/16
    …(SächsGVBl. 530, 549) § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung (1) Die Verordnung regelt für bestimmte Funktionsbereiche und Funktionsgruppen des Freistaates… …(SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung… …, nachgeordnet sind und denen selbst keine Behörde nachgeordnet ist. Als Oberbehörden im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Staatsbetriebe nach § 26 Abs. 1 der… …Laufbahngruppe 1 (1) Für Ämter der Besoldungsgruppe A 9 in bestimmten Funktionsbereichen werden folgende Stellenobergrenzen festgelegt: 1. Stellen für Beamte an… …werden folgende Stellenobergrenzen festgelegt: 1. Stellen für Beamte als Sachbearbeiter, die überwiegend dem Eingangsamt der ersten Einstiegsebene der… …Laufbahngruppe 2 zugewiesene Aufgaben wahrnehmen 80 Prozent, GOFS, Lfg. 2/16 · IV/16 1 B41 Sächsische Stellenobergrenzenverordnung – SächsStogVO 2. Stellen für… …allgemeinen technischen Dienstes 15 Prozent. (3) Die Anteile nach den Absätzen 1 und 2 beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der Planstellen der… …Bemessungsgrundlage für die nach Maßgabe von Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 der Anlage 1 SächsBesG zulässige Ausstattung von Stellen mit einer Amtszulage dar. § 3…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen – Sächsische Eigenbetriebsverordnung – SächsEigBVO


    Lieferung: 03/19
    …. 547) und vom 21. August 2018 (Sächs. GVBl. S. 593) Auf Grund – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), – des §68 Absatz 1 Nummer 19 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März… …2018 (SächsGVBl. S. 99), – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit §5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über… …kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) und – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen… …Gemeindeordnung in Verbindung mit §47 Absatz 2 Satz 1 und §5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) verordnet das Staatsministerium des Innern: Erster Abschnitt Verfassung und Verwaltung §1 Geltungsbereich… …, Risikofrüherkennung GOFS, Lfg. 3/19 · VI/19 1 B52 SächsEigenbetriebsverordnung Dritter Abschnitt Rechnungswesen §24 Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung §25… …Verwaltung §1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen (1) Für gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als Eigenbetriebe geführt werden (§95a… …Vorschriften dieser Verordnung mit der Maßgabe, dass 1. an die Stelle der Gemeinde der Landkreis tritt, 2. an die Stelle des Gemeinderats der Kreistag tritt, 3… …zusammengefasst werden, wenn sie denselben oder ähnlichen Zwecken dienen. 2 SächsEigenbetriebsverordnung B52 § 3 Betriebsleitung (1) 1Die Betriebsleitung besteht…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über das kommunale Prüfungswesen – Sächsische Kommunalprüfungsverordnung – SächsKomPrüfVO


    Lieferung: 01/18
    …des §127 Absatz 1 Nummer 18 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (Sächs- GVBl. S. 146) und des §68 Absatz… …1 Nummer 15 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 180) verordnet das Staatsministerium… …des Innern: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §1 Anwendungsbereich §2 Rechnungsprüfungsamt §3 Rechnungsprüfer §4 Weisungsbefugnisse… …Berichte und Prüfungsakten Abschnitt 2 Örtliche Prüfung Unterabschnitt 1 Prüfung des Jahresabschlusses §10 Gegenstand, Verfahren und Zweck der Prüfung… …§22 Prüfung der Eröffnungsbilanz §23 Inkrafttreten GOFS, Lfg. 1/18 · II/18 1 B90 Kommunalprüfungsverordnung §1 Anwendungsbereich Abschnitt 1 Allgemeine… …Vorschriften 1 Diese Verordnung gilt für die Prüfung der Gemeinden, ihrer Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen, deren Haushaltswirtschaft sich nach den… …Stelle des Gemeinderats der Kreistag oder die Verbandsversammlung tritt. §2 Rechnungsprüfungsamt (1) Zum Leiter eines Rechnungsprüfungsamtes darf nur… …bestellt werden, wer 1. die Voraussetzungen des §62 Absatz 2 Nummer 1 der Sächsischen Gemeindeordnung erfüllt oder 2. einen nach Artikel 37 Absatz1 des… …Einigungsvertrages anerkannten und gegenüber Nummer 1 gleichwertigen Bildungsabschluss nachweist und über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im öffentlichen… …erforderlichen Sachmitteln auszustatten. 2Dies gilt insbesondere für Unternehmensprüfungen nach §96a Absatz 1 Nummer 11 und 13 der Sächsischen Gemeindeordnung und…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalverfassungsrechts – Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung – SächsKomVerfRDVO


    Lieferung: 05/23
    …Kommunalverfassungsrechts (Sächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung – SächsKomVerfRDVO) Vom 22. November 2022 Auf Grund des § 127 Absatz 1 Nummer 1, 2 und… …4 bis 6 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), des § 5 Absatz 3 Satz 1 und § 79 Satz 1… …§ 127 Absatz 1 Nummer 4 der Sächsischen Gemeindeordnung und des § 68 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99) verordnet das Staatsministerium des Innern: Abschnitt 1 Aufgaben, Rechtsstellung und Gebiet § 1 Aufgaben der… …Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage Grundsätze der Namenkunde GOFS, Lfg. 5/23 · XII/23 1 B 60 VO zur Durchführung der SächsGemO und der SächsLKrO Abschnitt 1… …Aufgaben, Rechtsstellung und Gebiet § 1 Aufgaben der Großen Kreisstädte Den Großen Kreisstädten werden folgende Aufgaben der Landkreise übertragen: 1… …und 33i der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9… …, die den Vorschriften der §§ 33a und 33i der Gewerbeordnung unterliegen, 2. abweichend von § 1 Nummer 2 des Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetzes vom… …Straßenverkehrsrechtsgesetzes. § 2 Name und Bezeichnung (1) 1Der Antrag der Gemeinde auf Bestimmung, Feststellung oder Änderung des Gemeindenamens nach § 5 Absatz 1 Satz 2 der… …nach § 5 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung als erteilt. (3) Nach Herstellung des Einvernehmens mit der obersten Rechtsaufsichtsbehörde und…
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