Der Haushaltsplan enthält die für ein Haushaltsjahr veranschlagten Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen und ferner die Verpflichtungsermächtigungen. Nach Abs. 4 bildet er die verbindliche Grundlage für die Wirtschaftsführung der Gemeinde in diesem Zeitraum. Zugleich dient er der Ermittlung und Deckung des Ressourcen- und Zahlungsmittelbedarfs, der zur Erfüllung der Gemeindeaufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, die veranschlagten Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Haushaltsplan ist damit die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln der Verwaltung. Schon traditionell steht die Bedarfsdeckungsfunktion im Vordergrund; der Haushaltsplan stellt den erforderlichen Ressourcen- und Zahlungsmittelbedarf fest und sorgt für dessen Deckung. Im Hinblick auf den in § 72 Abs. 3 zwingend vorgeschriebenen Haushaltsausgleich muss die Gemeinde jedoch ihre Vorhaben und Planungen den Finanzierungsmöglichkeiten anpassen.
Lieferung: 01/13
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: