Der Erste Abschnitt des Dritten Teils der Sächsischen Gemeindeordnung befasst sich außer mit dem Gemeinderatsplenum und den Ausschüssen des Gemeinderats in §§ 45 bis 47 noch mit weiteren dem Gemeinderat zugeordneten Funktionseinheiten, dem Ältestenrat (§ 45) und besonderen Beiräten (§§ 46 und 47). Die Kompetenzen des Ältestenrats beziehen sich nach § 45 Satz 1 auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung sowie den Gang der Verhandlungen des Gemeinderats (§§ 36 ff.) und bestehen konkret darin, den Bürgermeister hinsichtlich der damit verbundenen Fragen zu beraten, soweit er dafür zuständig ist.
Ihr Zugang zur Datenbank "Sächsische Gemeindeordnung"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Sächsische Gemeindeordnung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Sächsische Gemeindeordnung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 29 Seiten € 20,81* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.