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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes – Gemeindefinanzreformgesetzdurchführungsverordnung – GFRGDVO


    Lieferung: 03/22
    …(BGBl. I S. 2613) geändert worden sind, in Verbindung mit §1 der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz vom 1. März 2018… …(SächsGVBl. S. 41) und des §16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), der durch… …Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130; S. 556) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium der… …Finanzen: §1 Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (1) Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der… …Einkommensteuer wird auf die Gemeinden nach den in der Anlage 1 enthaltenen Schlüsselzahlen aufgeteilt. (2) In Fällen kommunaler Neugliederung gilt bis zur… …Neufestsetzung der Schlüsselzahlen folgende Regelung: 1. Wird eine Gemeinde durch Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden neu gebildet, ist für sie die Summe… …31. Dezember des vorvergangenen Jahres festgestellt wird. GOFS, Lfg. 3/22 · VII/22 1 B 12 Gemeindefinanzreformdurchführungsverordnung §2… …Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1) Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird auf die… …Gemeinden nach den in der Anlage 2 enthaltenen Schlüsselzahlen aufgeteilt. (2) §1 Absatz 2 gilt entsprechend. §3 Berichtigung bei fehlerhaftem… …Verteilungsschlüssel Ein Ausgleich nach §4 Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes unterbleibt, wenn er zu einer Änderung des jährlichen Zahlbetrages von nicht mehr…
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