Sächsische
Gemeindeordnung
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

In Sachsen eine Institution:

Sächsische Gemeindeordnung

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Mehr über ...

Was bietet die Datenbank?

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "Verordnungen"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (1)
Alle Filter entfernen

Sächsische Gemeindeordnung

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

1 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO


    Lieferung: 06/20
    …für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher (Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO vom 15. Februar 1996 1 ) Aufgrund… …von § 167 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1153)… …wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen verordnet: § 1 Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche Bürgermeister und… …Aufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für ehrenamtliche Bürgermeister monatlich in Gemeinden mit 1. bis 500 Einwohnern 630 EUR, 2. bis 1000… …der Größengruppe entspricht, der die Summe der Einwohnerzahlen der verwalteten Gemeinden zugrunde liegt. 1 ) Zuletzt geändert durch Verordnung des… …1 B42 Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO (2) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher beträgt mindestens 10 Prozent bis 30… …Prozent der Aufwandsentschädigung, die nach Absatz 1 ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. Im Falle… …des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 beträgt die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher bis 50 Prozent der Aufwandsentschädigung, die nach Absatz… …1 Satz 1 Nr. 6 ein ehrenamtlicher Bürgermeister erhält, sofern die Ortschaft über 5 000 Einwohner hat. Die Aufwandsentschädigung ist von der Gemeinde… …durch Satzung zu bestimmen. (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 darf die Körperschaft, die sie gewährt, keine Entschädigung für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück