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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte – SächsGrKrZuVO


    Lieferung: 02/19
    …(SächsGVBl. S. 202) Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte (SächsGrKrZuG) vom 26. Mai 1994 (SächsGVBl… …. S. 950) wird verordnet: § 1 Aufgaben der Großen Kreisstädte Den Großen Kreisstädten werden folgende Aufgaben der Landkreise und der Kreisfreien Städte… …übertragen: 1. die Ausführung der §§33a und 33i der Gewerbeordnung sowie des § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung, soweit sich diese Vorschrift auf Gewerbebetriebe… …der jeweils geltenden Fassung, 2. die Aufgaben zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach §1 Nr. 2 Halbsatz 1 und §3 des Gesetzes zur Bestimmung… …Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz – SächsStVZustG) vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 136). 1 ) § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer… …. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 951), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 105, 106), außer Kraft. 1 ) §1 Nr. 2 geändert… …durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. März 2012 (Sächs- GVBl. S. 157, 158). GOFS, Lfg. 2/19 · IV/19 1…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstaufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte – KomDAEVO


    Lieferung: 02/19
    …Finanzen verordnet aufgrund von 1. §6 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1997… …(SächsGVBl. S. 81), 2. §167 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994… …(SächsGVBl. S. 1153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 1997 (SächsGVBl. S. 353): §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die… …Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung, soweit sie Beamte sind. 1 ) §2 Grundsätze (1) Die Dienstaufwandsentschädigung ist eine Entschädigung für dienstlich… …veranlaßte Aufwendungen im Sinne des §78 Abs. 1 SächsBesG und des §155 Abs. 1 SächsBG. (2) Neben der Dienstaufwandsentschädigung nach dieser Verordnung darf… …und kein Sitzungsgeld für die Teilnahme an deren Sitzungen gewähren. §155 Abs. 3 SächsBG bleibt unberührt. 1 ) Geändert durch Art. 26 Gesetz vom… …14.7.2005 (SächsGVBl. S. 167, 179). GOFS, Lfg. 2/19 · IV/19 1 B43 KomDAEVO (3) Es darf keine Entschädigung für die Mitwirkung in Organen oder Gremien von… …Dienstaufwandsentschädigung gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt. (5) Der Anspruch auf die Dienstaufwandsentschädigung entfällt 1. wenn der Beamte ununterbrochen… …Absatz 5 nicht mehr zusteht. Erhält in den Fällen des Satzes 1 ein Beamter bereits eine Dienstaufwandsentschädigung, darf der Gesamtbetrag der… …bleiben unberührt. 2 ) §3 Höhe der Dienstaufwandsentschädigung (1) Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die in §1 Satz 1 aufgeführten Amtsträger…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen – Sächsische Eigenbetriebsverordnung – SächsEigBVO


    Lieferung: 03/19
    …. 547) und vom 21. August 2018 (Sächs. GVBl. S. 593) Auf Grund – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), – des §68 Absatz 1 Nummer 19 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März… …2018 (SächsGVBl. S. 99), – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit §5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über… …kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) und – des §127 Absatz 1 Nummer 22 der Sächsischen… …Gemeindeordnung in Verbindung mit §47 Absatz 2 Satz 1 und §5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) verordnet das Staatsministerium des Innern: Erster Abschnitt Verfassung und Verwaltung §1 Geltungsbereich… …, Risikofrüherkennung GOFS, Lfg. 3/19 · VI/19 1 B52 SächsEigenbetriebsverordnung Dritter Abschnitt Rechnungswesen §24 Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung §25… …Verwaltung §1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen (1) Für gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als Eigenbetriebe geführt werden (§95a… …Vorschriften dieser Verordnung mit der Maßgabe, dass 1. an die Stelle der Gemeinde der Landkreis tritt, 2. an die Stelle des Gemeinderats der Kreistag tritt, 3… …zusammengefasst werden, wenn sie denselben oder ähnlichen Zwecken dienen. 2 SächsEigenbetriebsverordnung B52 § 3 Betriebsleitung (1) 1Die Betriebsleitung besteht…
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