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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Freistellung von kommunalwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten – Kommunalfreistellungsverordnung – KomFreiVO


    Lieferung: 05/15
    …. 3), vom 31. August 2009 (SächsGVBl. S. 506) und vom 19. April 2015 (SächsGVBl. S. 375) Es wird verordnet aufgrund von 1. § 127 Abs. 1 Nr. 3 der… …(SächsGVBl. S. 281), 2. § 68 Abs. 1 Nr. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert… …durch Gesetz vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 415, 3. § 5 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale… …Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 281): § 1 Anwendungsbereich Die… …von Leasingverträgen (1) Der Abschluß eines Leasingsvertrages bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO… …über bewegliche Sachen bedarf keiner Genehmigung nach § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO, wenn der Neuwert des Leasingobjektes folgende Beträge ohne… …Mehrwertsteuer nicht übersteigt: 1. bei Gemeinden bis 5.000 Einwohnern 33.000 Euro, von 5.001 bis 10.000 Einwohnern 46.000 Euro, von 10.001 bis 20.000 Einwohnern… …. bei Landkreisen 325.000 Euro. GOFS, Lfg. 5/15 · X/15 1…
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