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  • Dokumententyp - Gesetze

    Gesetz über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen – Sächsisches Eigenbetriebsgesetz – SächsEigBG


    Lieferung: 04/16
    …15. Februar 2010 (SächsGBVBl. S. 38) Das SächsEigBG ist am 1. 1. 2014 außer Kraft getreten (Art. 9 Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28… …. 11. 2013, SächsGVBl. S. 822). GOFS, Lfg. 4/16 · VIII/16 1…
  • Dokumententyp - Gesetze

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern – Beamtenstatusgesetz – BeamtStG


    Lieferung: 02/16
    …2008 (BGBl. I S. 1010), geändert durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) – Auszug – § 1 Geltungsbereich Dieses… …unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. § 2 Dienstherrnfähigkeit Das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben, besitzen 1… …(1) Als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 3 Abs. 2 unentgeltlich wahrnehmen soll. (2) Die… …Beamtenverhältnis nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt werden. § 8 Ernennung (1) Einer Ernennung bedarf es zur 1. Begründung des Beamtenverhältnisses, GOFS… …, Lfg. 2/16 · IV/16 1 B39 Beamtenstatusgesetz 2. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art (§ 4), 3. Verleihung eines anderen Amtes… …erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein 1. bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter… …anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und 3. bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung. (3) Mit der Begründung eines… …und insoweit unwirksam. § 11 Nichtigkeit der Ernennung (1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form… …entspricht, 2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder 3. zum Zeitpunkt der Ernennung a) nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 keine Ernennung… …liegende Wahl unwirksam ist. (2) Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn 1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 aus der Urkunde oder aus dem…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen – Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO


    Lieferung: 02/16
    …(Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) Auf Grund – des § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der… …Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), – des § 68 Absatz 1 Nummer 2 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März… …2014 (SächsGVBI. S. 180), – des § 5 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März… …2014 (SächsGVBI. S. 196) in Verbindung mit § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung und – des § 47 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 3 Satz 1… …des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 127 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung verordnet das… …Staatsministerium des Innern: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, Verwaltungsverbände, Landkreise und… …Zweckverbände, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Verordnung sind: 1… …einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen: GOFS, Lfg. 2/16 · IV/16 (Rehak) 1 B62 Kommunalbekanntmachungsverordnung 1. durch Abdruck im… …Verwaltungsverbände Öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltungsverbände sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen: 1. durch Abdruck im Amtsblatt des… …durchzuführen: 1. durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises, 2. durch Abdruck in dem als Beilage zum Sächsischen Amtsblatt erscheinenden Amtlichen Anzeiger, 3…
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  • Dokumententyp - Verordnungen

    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Festlegung besonderer Stellenobergrenzen – Sächsische Stellenobergrenzenverordnung – SächsStogVO


    Lieferung: 02/16
    …(SächsGVBl. 530, 549) § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung (1) Die Verordnung regelt für bestimmte Funktionsbereiche und Funktionsgruppen des Freistaates… …(SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung… …, nachgeordnet sind und denen selbst keine Behörde nachgeordnet ist. Als Oberbehörden im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Staatsbetriebe nach § 26 Abs. 1 der… …Laufbahngruppe 1 (1) Für Ämter der Besoldungsgruppe A 9 in bestimmten Funktionsbereichen werden folgende Stellenobergrenzen festgelegt: 1. Stellen für Beamte an… …werden folgende Stellenobergrenzen festgelegt: 1. Stellen für Beamte als Sachbearbeiter, die überwiegend dem Eingangsamt der ersten Einstiegsebene der… …Laufbahngruppe 2 zugewiesene Aufgaben wahrnehmen 80 Prozent, GOFS, Lfg. 2/16 · IV/16 1 B41 Sächsische Stellenobergrenzenverordnung – SächsStogVO 2. Stellen für… …allgemeinen technischen Dienstes 15 Prozent. (3) Die Anteile nach den Absätzen 1 und 2 beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der Planstellen der… …Bemessungsgrundlage für die nach Maßgabe von Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 der Anlage 1 SächsBesG zulässige Ausstattung von Stellen mit einer Amtszulage dar. § 3…
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  • Dokumententyp - Gesetze

    Verfassung des Freistaates Sachsen


    Lieferung: 03/16
    …Verfassungsänderungsgesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502) – Auszug – Art. 4 [Wahlen] (1) Alle nach der Verfassung durch das Volk vorzunehmenden Wahlen und Abstimmungen… …werden, daß ihre Hauptwohnung im Land liegt. 7. Abschnitt Die Verwaltung Art. 82 [Träger der Verwaltung] (1) 1Die Verwaltung wird durch die Staatsregierung… …Maßgabe der Gesetze Träger der Selbstverwaltung. Art. 83 [Verwaltungsorganisation] (1) 1 Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten der… …diesen zuzuweisen. GOFS, Lfg. 3/14 · VI/14 1 B35 Verfassung des Freistaates Sachsen (2) 1Die Einrichtung der staatlichen Behörden im einzelnen obliegt der… …Kontrolle unterlegen hat. 3Das Nähere bestimmt das Gesetz. Art. 84 [Kommunale Selbstverwaltung] (1) 1Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die Träger der… …Gemeindeverbände berühren, sind diese oder ihre Zusammenschlüsse rechtzeitig zu hören. Art. 85 [Aufgabenübertragung auf kommunale Träger] (1) 1Den kommunalen Trägern… …der Freistaat ein Weisungsrecht nach näherer gesetzlicher Vorschrift vorbehalten. Art. 86 [Gemeinde- und Kreisvertretungen] (1) 1In den Gemeinden und… …Verfassung des Freistaates Sachsen B35 Art. 87 [Kommunale Finanzierung] (1) Der Freistaat sorgt dafür, daß die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre… …beteiligt. (4) Das Nähere bestimmt ein Gesetz. Art. 88 [Gebietsänderungen] (1) Das Gebiet von Gemeinden und Landkreisen kann aus Gründen des Wohles der… …von Landkreisen bedarf eines Gesetzes. (4) Das Nähere bestimmt ein Gesetz. Art. 89 [Überwachung der kommunalen Träger] (1) Der Freistaat überwacht die…
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