i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) und durch Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134)
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