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Dokument § 82 Kreditaufnahmen
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§ 82 Kreditaufnahmen

Von der Ideallösung, dass Staat und Kommunen ihre öffentlichen Investiionen ohne Schuldaufnahmen finanzieren können, sind wir weit entfernt. Die öffentliche Verschuldung hat in den letzten Jahren stark zugenomen. Durch die Folgen der Wiedervereinigung und der dramatischen Finanzkrise sind die Kreditaufnahmen vor allem des Bundes in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Die nachstehende Übersicht zeigt die Schuldenentwicklung auf: Der EU-Maastricht-Vertrag und der diesen konkretisierende und ergänzende Stabilitäts- und Wachstumspakt stecken den Rahmen für die Finanzpolitik in der EU ab. Diese Regelungen zielen vor allem auf die wirtschaftliche Stabilität in der Währungsunion und befassen sich besonders mit den staatlichen Defiziten und Schulden. Vorwürfe, diese Vorgaben würden die nationale Staatstätigkeit zu stark reglementieren oder gar ein prozyklisches Verhalten des Staates provozieren, gehen fehl. Die Mitgliedstaaten sind bei Entscheidungen über den Umfang und die Struktur ihrer Staatstätigkeit frei. Sie können ihre Einnahmen und Ausgaben entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Volkswirtschaft ausrichten. Entgegen immer wieder vorgebrachter Kritik bleibt für die Finanzpolitik in der Währungsunion genügend Spielraum. Eine Ausnahme bilden völlig überschuldete Länder, die Hilfen anderer EU-Staaten benötigen. Dafür war in der Vergangenheit Griechenland ein drastisches Beispiel. Notwendig ist jedoch, dass die staatlichen Ausgaben – unabhängig von ihrem Umfang und ihrer Zielsetzung – mittelfristig mit regulären Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden.

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