In der öffentlichen Verwaltung ist stets und ständig geplant worden, denn öffentliche Verwaltung ist weitgehend nur als planvolles Handeln verständlich. Schon immer waren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt; ihr sinnvoller Einsatz musste deshalb vorausschauend festgelegt werden. Dies gilt heute mehr denn je, weil die Aufgaben ständig komplexer und umfangreicher und die Ressourcen knapper geworden sind. Aus diesem Grund zählt die Haushaltsplanung zu den ältesten und am weitreichendsten durchgearbeiteten Planungen. Die enorme Zunahme der Aufgaben der öffentlichen Hand hat in den vergangenen Jahren in einer breiten Öffentlichkeit Einsicht für die Notwendigkeit, aber auch für die damit verbundene Problematik einer längerfristigen Planung geweckt. Aus den negativen Erfahrungen einer zentralen Zwangswirtschaft in den Kriegs- und Nachkriegsjahren bildete sich zunächst eine breite Ablehnungsfront gegen längerfristige öffentliche Planungen. Diese Blockade löste sich erst nach einigen Jahren auf. In den neuen Bundesländern dauerte dies länger, denn hier machte sich verständlicherweise nach dem Zusammenbruch der totalen staatlichen Planwirtschaft ein ausgeprägtes Unbehagen gegen staatliche Planungen breit.
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