Die Tätigkeit als Gemeinderat beruht auf einer allgemeinen Bürgerpflicht; sie kann nicht als haupt- oder nebenberufliche Erwerbstätigkeit (miss-) verstanden werden, die der materiellen Lebensgrundlage dienen soll. Gemeinderäte erhalten kein Entgelt für ihre im Dienste der Allgemeinheit geleistete Tätigkeit; sie sind ehrenamtlich tätig. Als Vertreter der Bürgerschaft, die im System der repräsentativen Demokratie weitgehend anstelle der Gesamtbürgerschaft handeln, sollen sie mitten im Leben der Gemeinde stehen, selbst täglich praktische Erfahrungen sammeln und aus ihrem ständigen Kontakt mit der Bevölkerung die Anregungen für die Gestaltung des kommunalen Lebens empfangen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass im Gesetzestext die Ausübung des „Mandats“ angesprochen und damit auf den vom Bürger den Gemeinderäten durch ihre Wahl erteilten Auftrag hingewiesen wird.
Lieferung: 05/22Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.