Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hatte das SMI im Benehmen mit dem SMF die Verwaltungsvorschrift über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, die Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Kommunen im Freistaat Sachsen – VwV Gliederung und Gruppierung von 8.1.2002 (Sonderdruck SächsABl. 4/2002 S. 165), inzwischen mehrfach geändert, erlassen. Diese gab verbindliche Muster vor, die in Formularen als Anlage beigefügt waren. Mit diesen verbindlichen Vorgaben soll unabhängig von der Größenklasse und der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesland die Vergleichbarkeit kommunaler Haushalte ermöglicht werden.
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