erlassen als Art. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910); geändert durch Zweite (gleichlautende) VO vom 4. September 2017 (SächsGVBl. S. 504) und VO vom 30. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 598) sowie Zweite VO vom 18. März 2022 (SächsGVBl. S. 259)
Lieferung: 03/22
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: