Die Kommentierung zum Kommunalverfassungsrecht umfasst derzeit ca. 2 000 Seiten (Stand Ende 2021); sie ist abgeschlossen und wird fortlaufend erweitert und vertieft. Dabei sind die Autoren bemüht, Gesetzesänderungen möglichst zeitnah in die Kommentierungen einzuarbeiten. Besonderes Augenmerk gilt zudem der Rechtsprechung der sächsischen Verwaltungsgerichte, deren Entscheidungen zügig in die Erläuterungen der einzelnen Paragraphen aufgenommen werden.
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